Besucherregelung in der Augustenhilfe Albstadt
An welche Maßnahmen Sie sich bei einem Besuchen in unserer Einrichtung halten müssen, lesen Sie hier (Wir testen immer Mo./Mi./Fr./So. von 14:00-16:00 Uhr):
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Die Augustenhilfe wurde 1840 ursprünglich als Kinderrettungsanstalt ins Leben gerufen. Inzwischen ist sie eine moderne Altenpflegeeinrichtung, die seit 1937 Erfahrung in der Altenpflege hat und seither für die liebevolle und qualitativ hochwertige Versorgung von älteren pflegebedürftigen Menschen zuständig ist. Sie ist eine diakonische Einrichtung und Mitglied des Verbands Diakonisches Werk Württemberg.
Seit 2001 gibt es neben dem Stammsitz in Ebingen auch eine Einrichtung in Tailfingen.
Wenn Sie sich über die Geschichte der Augustenhilfe informieren möchten, lesen Sie im Bereich INFORMATIONEN - Wer ist die Augustenhilfe.
An welche Maßnahmen Sie sich bei einem Besuchen in unserer Einrichtung halten müssen, lesen Sie hier (Wir testen immer Mo./Mi./Fr./So. von 14:00-16:00 Uhr):
Auf Grund von Urlaub, Krankheit und familiärem Todesfall bleibt die Verwaltung
- in Ebingen am 28.+29.07.2022 geschlossen
- in Tailfingen am 28.07.2022 geschlossen.
Auf Grund des Betriebsausflug bleibt die Verwaltung heute geschlossen.
Die Corona-Verordnung für Pflegeheime wurde gestern verlängert. Es gibt keine Änderungen daraus. D.h. Sie müssen nach wie vor einen aktuellen Schneltest
zu den Besuchen mitbringen oder sich zu den gewohnten Zeiten bei uns testen lassen. Außerdem müssen Sie eine FFP2-Maske tragen (auch wenn das Pflegepersonal
eine Comunity-Maske tragen darf).
Auch wenn überall jetzt am Wochenende Lockerungen im Rahmen der Corona-Pandemie eintreten, möchten wir
Sie darauf hinweisen, dass die Corona-Verordnung für Pflegeheime nicht geändert wird. D.h. alle Maßnahmen bleiben
vorerst beim Alten. Wir informieren Sie, wenn sich etwas ändern sollte.
Das Infektionsschutzgesetz wurde verabschiedet. Die Länder können die Schutzmaßnahmen bis 02.04.22 verlängern.
Baden-Württemberg macht davon gebrauch. Bezüglich der Schutzmaßnahmen ändert sich vorerst nichts!
Auf Grund von Kapazitätsproblemen der mobilen Impf-Teams, wird die Impfaktion von Tailfingen auf den 23. März 2022 vorgezogen.
Heute Morgen erhielten wir die neu geltenden Regeln bezüglich Corona in unseren Einrichtungen. Die aktuellen vorgaben können Sie
der unten aufgeführten Übersicht entnehmen.
Aktuelles Merkblatt für Besucher zu COVID
Das Land Baden-Württemberg hat die Änderung in Warnstufe vorgenommen. Mit der Warnstufe ändern sich bei uns nur die Besucherregelungen. D.h. es
dürfen max. 5 ungeimpfte Personen zu Besuch kommen. Bitte beachten Sie, dass sich aber die Zugangsvoraussetzungen nicht geändert haben. D.h. ungeimpfte
Besucher müssen noch einen gültigen PCR-Test vorweisen.
Am 23.03.22 besteht in Ebingen und am 25.03.22 in Tailfingen die Möglichkeit sich Impfen zu lassen. Ziel ist die 4. Impfung bei
unseren Bewohnern. Aber auch Erst-, Zweit-, Dritt- und Viertimpfungen sind möglich. Bitte füllen Sie für Ihre Bewohner bei uns
folgende drei Formulare aus. Wenn Sie sich bei uns auch impfen lassen wollen, bitten wir Sie auch alle 3 Formulare vollständig
ausgefüllt bis spätestens 28.02.22 in der Verwaltung abzugeben.
Anmeldeformular zur Impfung (pdf-Datei)
Einwilligungserklärung (pdf-Datei)
Das Land Baden-Württemberg hat trotz sinkender Zahlen die Alarmstufe 2 verlängert. Somit gelten weiterhin die bisherigen Vorschriften der letzten Wochen.
Auch über die Feiertage werden wir wie gewohnt testen. D.h. getestet wird Mo./Mi./Fr./So. von 14:00 - 16:00 Uhr (auch an Heilig Abend / 2. Weihnachtsfeiertag / Silvester).
Gestern erhielten wir eine Mail von der Heimaufsicht, dass die PCR-Pflicht für Nichtgeimpfte auch für Jugendliche
und Kinder gilt.
Ab heute dürfen ungeimpfte nur noch mit PCR-Test, der nicht älter als 48 h ist, in die Einrichtung.
Davon sind laut Ministerium auch Kinder betroffen. Eine Außnahmeregelung über Weihnachten soll es nicht geben.
Auf der Internetseite des Sozialministeriums unter FAQ können alle relevanten Informationen abgerufen werden.
Heute erhielten wir die neue Corona-Verordnung für Pflegeheime. NEU ist, dass nicht geimpfte Besucher ab
dem 20. Dezember 2021 nur noch mit einem negativen PCR-Test das Haus betreten dürfen. Der Test darf nicht älter
als 48 h sein. Der PCR-Test kann nicht bei uns gemacht werden.
Wir sind Mitglied in der Diakonie. Die Bezirksstelle hat ein neues Diakonie-Magazin herausgebracht, das Sie hier sich anschauen können:
Diakoniemaganzin Winter 2021 (pdf-Datei)
Seit gestern gilt die neue Corona-Verordnung für Pflegeheime. Die Vorgaben und Regelungen für unsere Einrichtungen können Sie dem aktuellen
Merkblatt für Besucher entnehmen. Neue ist vor allem: alle müssen immer eine FFP2-Maske tragen und geimpfte müssen sich nun auch wieder regelmäßig
testen lassen. Wir passen unsere Testzeiten den Vorgaben wieder an. Sie können sich künftig wieder Mo./Mi./Fr./So. von 14:00-16:00 Uhr testen lassen.
Merkblatt für Besucher zu COVID
Ab heute gilt die Corona-Alarmstufe. Bitte beachten Sie die entsprechenden Regelungen in unserer Einrichtung. Die finden Sie im Merkblatt für Besucher,
die auch an den Eingängen aushängen. Außerdem rechnen wir mit einer neu verabschiedeten Corona-Verordnung für Pflegeheime. Sobald die Verordnung vorliegt,
werden wir Sie über die neuen Maßnahmen informieren.
Heute kommt der Kindergarten Gartenstraße und besucht unsere Bewohnerinnen und Bewohner.
Ab heute gilt die Corona-Warnstufe. Bitte beachten Sie die entsprechenden Regelungen in unserer Einrichtung. Die finden Sie im Merkblatt für Besucher,
die auch an den Eingängen aushängen.
Merkblatt für Besucher zu COVID
Auf Grund der geringen Nachfrage, reduzieren wir die Testzeiten in Ebingen zur Abnahme eine Antigen-Schnelltest auf Mo./Mi./Fr./So. von 14:00 - 14:15 Uhr.
Unsere Männer können jede Woche handwerkliche Tätigkeiten durchführen. Alles, was sie die letzten Wochen und Monaten produziert wurde, stellen wir zum Erwerb aus.
Außerdem gibt es für jeden kostenlos Waffeln.
Wir eröffnen wieder unser Café Auguste. Bis zum 04.11.21 können Sie kostenlos verschiedene Kaffeevariationen austesten. Das Café ist 24 h an 7 Tagen geöffnet.
Zur Zeit nehmen wir an der Aktion des Minsisteriums für Ernährung Baden-Württemberg teil. Es geht um die Verschwendung von Lebensmittel zu reduzieren.
Wir analysieren, was immer an Essen übrig bleibt und wie man die Prozesse verbessern kann. Letzte Woche in Tailfingen, diese Woche in Ebingen.
Heute ist die Verwaltung in Ebingen nicht besetzt, da wir heute unseren zweiten Betriebsausflug durchführen.
Es gibt wieder neue Corona-Regeln. Hier richtet sich die Besucherregelung vor allem an den aktuellen Warnstufen.
An welche Maßnahmen Sie sich halten müssen, lesen Sie bitte hier:
Merkblatt für Besucher zu COVID ab 16.09.2021
Gestern fand in unserer Einrichtung in Ebingen die 3. Impfaktion statt. Sie ist erfolgreich von statten gegagnen. Zwei mobile Impfteams waren im Haus
und haben 133 Impfungen durchgeführt. Morgen werdend die Bewohner und Mitarbeiter unserer Einrichtung in Tailfingen geimpft.
Am 13.09.21 findet in unserer Einrichtung in Ebingen und am 15.09.21 in unserer Einrichtung in Tailfingen die 3. Impfaktion gegen
Corona statt. Mitarbeiter können auf der Wohnebene nachfragen, wann ihr Impftermin ist.
Heute erhielten wir die neue Corona-Verordnung für Pflegeheime. Das überarbeitete Merkblatt für unsere Einrichtug sehen Sie hier:
Merkblatt für Besucher zu COVID ab 26.08.2021
Inzwischen wird eine 3. mRNA-Impfung empfohlen, wenn die zweite mehr als 6 Monate her ist. Wir bereiten gerade eine Impfaktion vor. Wenn Sie
möchten, dass Ihr Bewohner bei uns geimpft wird, können Sie zur Vorbereitung die hier aufgeführten Dokumente ausdrucken, ausfüllen und bei uns in
der Verwaltung abgeben. Damit erleichtern Sie uns die Organisation. Der Termin wird vereinbart, sobald alle Unterlagen vorliegen.
Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung
Seit 16.08.21 besteht im Zollernalbkreis wieder die Testpflicht für Besucher, die nicht geimpft bzw. genesen sind. Sie können Mo./Mi./Fr./So. von 14:00 - 15:00 Uhr
sich bei uns in unseren Einrichtungen testen lassen. Wenn Sie nicht zu diesen Zeiten kommen können, gibt es ausreichend Teststellen in Albstadt. Wer sich nicht testen lässt
und die Einrichtung besucht begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Gestern erhielten wir die neuen Regelungen bezüglich der Corona-Pandemie. Der Zollernalbkreis ist seit dem 28.06.21 in der Inzidenzstufe 1. Somit ändern sich auch die
Vorgaben für unsere Einrichtung. Alle Änderungen und Neuerungen können Sie in folgendem Dokument entnehmen:
Merkblatt für Besucher zur COVID-Ausnahmeverordnung
Immer mehr Angehörige sind vollständig geimpft und müssen nicht mehr getestet werden. Die Nachfrage sinkt! Daher werden wir in Ebingen ab dem 12.07.21
die Testzeiten auf 1 h reduzieren (dann nur Testung 14:00 - 15:00 Uhr / Mo./Mi./Fr./So.).
Inzwischen gibt es sehr viele Stellen, an denen man sich testen lassen kann. So dass Besucher, die nicht zwischen 14 und 15 Uhr kommen können, sich an den
öffentlichen Teststellen testen lassen können.
Da immer mehr Angehörige vollständig geimpft sind und nicht mehr getestet werden müssen und die Nachfrage sinkt, werden wir in Tailfingen ab dem 01.07.21
die Testzeiten an den montagen und mittwochen auf 1 h reduzieren (dann nur Testung 14:00 - 15:00 Uhr).
Inzwischen gibt es sehr viele Stellen, an denen man sich testen lassen kann. So dass Besucher, die Mo. oder Mi. nicht zwischen 14 und 15 Uhr kommen können, sich an den
öffentlichen Teststellen testen lassen können.
Wir sind Mitglied in der Diakonie. Die Bezirksstelle hat ein neues Diakonie-Magazin herausgebracht, das Sie hier sich anschauen können:
Diakoniemaganzin Sommer 2021 (pdf-Datei)
Die Änderungen haben zur Folge, dass vollständig geimpfte Angehörige sich nicht mehr testen lassen müssen, wenn Sie uns einen
Impfnachweis vorlegen. Die Besuchszeiten von 14-16 Uhr sind ab morgen aufgehoben. Alle weiteren Änderungen können Sie unter folgendem Merkblatt sich anschauen:
Merkblatt über aktuelle Corona-Schutzmaßnahmen in der Augustenhilfe (pdf-Datei)
Heute haben wir den Gesetzestext mit Begründung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung erhalten. Wir werden Sie morgen hier auf der Home-Page daüber informieren, welche Änderungen sich auf unsere Einrichtungen auswirken.
Im Rahmen der beschlossenen neuen Corona-Verordnung können wir folgende Lockerung einführen:
Besucher von geimpften Bewohnern können im Bewohnerzimmer die Maske herunternehmen und müssen den Mindestabstand nicht mehr einhalten.
Weitere Lockerungen sind bei uns nicht möglich.
Uns erreichen erste Informationen, dass voraussichtlich (!) Schutzmaßnahmen gelockert werden. Diese befinden sich aber noch
in der Endabstimmung. Sobald wir verbindliche Informationen haben, werden wir Sie darüber informieren.
Gestern erhielten wir die aktuellen Regelungen. Die Corona-Verordnung in der siebten Fassung wurde bis 18.04.2021 verlängert.
Bezüglich den Regelungen in unseren Einrichtungen ändert sich nichts.
Möchten Sie mit einem selbst durchgeführten Schnelltest in unsere Einrichtung, schreibt die Verordnung vor, dass Sie diesen Test
in unserer Einrichtung im Beisein unserer geschulten Person durchführen müssen und diese dann den Test auswerten muss. Bitte
berücksichtigen Sie dies bei Ihren Besuchen in unserer Einrichtung.
Die Augustenhilfe ist ein attraktiver Ausbilder für den Beruf zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann. Die Stiftung ist die führende Adresse
für Interessierte.
Artikel über Augustenhilfe als Attraktiver Ausbilder (pdf-Datei)
Letzte Woche haben die Minister getagt. Bei dem, was sie beschlossen haben gibt es vorerst keine Änderungen bei unserem Vorgehen. D.h. weiterhin Testpflicht für Besucher,
eingeschränkte Besuche, Hygienevorgaben, etc. Wir prüfen weiterhin, was angepasst werden kann und halten Sie hier auf dem Laufenden.
Die zweite Impfaktion in Ebingen ist reibungslos von statten gegangen. Es waren 5 Impf-Teams da, welche allen Bewohnern und Mitarbeitern, die beim ersten
Impftermin geimpft worden sind, ein zweites Mal die Spritze gegeben haben. Wir sind dankbar über die motivierten MA des DRK Tübingen.
Soeben wurde uns der 2. Impftermin für den kommenden Freitag 05.03.2021 bestätigt. Angehörige werden nochmals vom Impfteam angerufen.
Mitarbeiter, die nicht im Dienst sind, können ab Mittwoch auf der Wohnebene anrufen und fragen, um wieviel Uhr sie geimpft werden.
Gestern haben wir Unterlagen über die Verlängerung des Lockdowns erhalten. Es ändert sich für Sie nichts.
Es bleibt bei den bisherigen Regelungen (siehe oben -> Aktuell) mit Testung, FFP2-Maske, Besuch nur von einen Hausstand und den bekannten Hygieneregeln.
Heute war die 1. Impfaktion unserer Bewohner und Mitarbeiter. Alles lief wie geplant reibungslos ab.
Artikel Schwarzwälder-Bote über Impfaktion
Mitarbeiter können nun auf der Wohnebene anrufen und bekommen dort Ihren Impftermin mitgeteilt.
Wenn Sie heute nicht zum Arbeiten kommen, rufen Sie bitte an.
Kann ein Bewohner nicht selber entscheiden, ruft das Mobile Impfteam momentan bei den Angehörigen an.
Halten Sie sich erreichbar.
Für MA: wir organisieren gerade die zeitliche Verteilung.
Soeben haben wir den Anruf erhalten. Der Impftermin für unsere Einrichtung steht fest. Die Bewohner und Mitarbeiter werden am
Fr. 12.02.21 (1. Impfung) und 05.03.21 (2.Imfpung)
geimpft.
Bitte informieren Sie sich hier die nächsten Tage über weitere Hinweise.
Wir arbeiten aktuell an einer Konzeption, dass wir den Angehörigen einen Schnelltest anbieten können. Dies Bedarf der Gehehmigung der Testkonzeption durch das Sozialministeriums. Wir halten Sie hier auf der Homepage auf dem Laufenden.
Können Sie sich vorstellen, uns an zwei, drei Tagen zu unterstützen und für 2 Stunden Corona-Tests abzunehmen? Dann melden Sie sich bei uns. Wir freuen uns über ihre Unterstützung.
Inzwischen haben wir eine Nachricht bekommen. Die Bewohner und Mitarbeiter unserer Einrichtung werden am kommenden Sonntag geimpft.
Nachdem die Verordnung sehr unspezifisch formuliert ist (siehe Infos von gestern / wie alt kann der Test sein?),
hat Dr. Vogelmann (Ministerium für Soziales und Integration) durch eine E-Mail nachgelegt und ausgeführt:
"Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung mittels PoC-Antigen-Test darf höchstens 48 Stunden und mittels
eines PCR-Test höchstens drei Tage alt sein". Die Vorgabe umfasst alle externen Personen die in die Einrichtung kommen.
Seit 11.01.2021 ist der Zutritt von Besucher und externen Personen zur Stiftung Augustenhilfe nur nach vorherigem negativem Antigentest
und mit einem Atemschutz (FFP2) zulässig (§1h, CoronaVO in der ab 11. Januar 2021 gültigen Fassung).
Die Nichteinhaltung dieser Maßnahme stellt eine Ordnungswidrigkeit dar (§19 CoronaVO).
Die Maßnhamen gelten vorerst bis 31.01.2021.
Ansonsten gelten unsere bisherigen Hygieneregeln, an die Sie sich halten müssen.
Die Rückläufe wurde ausgewertet und die Anzahl der BW und MA die geimpft werden möchten wurden gemeldet. Nun warten wir nur noch auf den Termin, wann das mobile Impfteam kommt. 78 % der Bewohner wollen sich impfen lassen. Von 14 % haben wir vollständige Unterlagen. Sie wurden angeschrieben, bis spätestens 12.01.2021 die fehlenden Unterlagen nachzureichen, damit eine Impfung möglich ist.